Gästebuch-Urteil

Folgende Nachricht: http://www.heise-online.de/newsticker/data/jk-20.06.02-003/

Wären damit nicht auch alle Wikis betroffen :( traurig


Meiner Meinung nach nicht, da Wikis ein sich-selbst kontrollierendes System darstellen.

Was hält den Rechtsanwalt denn hier bitte davon ab, den entsprechenden Beitrag einfach zu ändern/löschen/...?

Im Gegensatz zum Gästebuch, kann er hier sofort handeln ...

Insofern ist eine Unterlassungsklage ziemlich hirnrissig, da eigenes Handeln möglich ist ...

Wobei auch das mit dem Gästebuch Quatsch ist, aber Ok so ist unser Recht nunmal ...

Es gab sogar mal eine andere Rechtsprechung dazu:

Der Betreiber muss IP-Adressen sammeln und bei Beschwerde rausrücken ...

Dann können die rechtlichen Schritte gegen den wahren Urheber eingeleitet werden (im Anwalts-Fall wegen Verleumdung und Geschäftsschädigung).

Da es jedoch viele offene Proxies und Anonymisierdienste gibt, hilft eine IP bei der Strafverfolgung nicht. Außerdem ist eine IP kein Beweis, da der Traffic auch von einem Trojaner erzeugt werden kann.

Na ja, aber so ist es halt. -- FabianFranz 2002-06-20 13:39:38


Ich habe eine Vorlesung über dieses Thema gehört (bin aber kein Jurist...) und der Dozent (ein Jurist) vertrat folgende Meinung zu diesem Thema:

Ein WikiWikiWeb würde wohl als Gästebuch eingestuft werden (auch wenn jeder alles ändern kann) und somit haftet der Betreiber (er bietet die Möglichkeit für die Rechtsverletzung). Der eigentliche Verursacher haftet natürlich immer, keine Frage.

Wenn also eine Rechtsverletzung eintritt, kann die Polizei von beiden verlangen, dies zu entfernen. Der Betreiber kann den Verursacher dann natürlich auf Schadensersatz verklagen, wenn ihm durch eine solche Aktion ein Schaden entstanden ist.

-- MichaelReinsch 2002-07-28 01:03:00


Siehe auch WikiRechtliches.

WikiRechtliches (zuletzt geändert am 2007-12-23 22:47:54 durch localhost)